Der Freistellungsauftrag – Ein legales Mittel zur Steuervermeidung
Auf einen Blick:
- Freistellungsauftrag (Sparerpauschbetrag): Freibetrag auf Kapitalerträge, bis zu 1.000€ für Ledige, 2.000€ für Verheiratete. (Stand: 2024)
- Steuerfreiheit: Innerhalb dieses Freibetrags sind Erträge aus Aktien, Zinsen und Dividenden steuerfrei.
- Erhöhung seit 2023: Freibetrag wurde von 801€ (Ledige) und 1.602€ (Verheiratete) auf 1.000€ bzw. 2.000€ angehoben.
- Antrag: Kann bei der Bank oder dem Broker gestellt werden; bei mehreren Anbietern muss der Betrag aufgeteilt werden.
- Steuern: Erst bei Erträgen über dem Freibetrag werden Steuern fällig.
Gerade für Kleinanleger kann es doch schon recht demotivierend sein, wenn man von allen Kapitalerträgen ein Viertel als Steuer an das Finanzamt abführen muss. Dementsprechend gibt es ein legales Mittel zur Steuervermeidung, zumindest für einen gewissen Teil der Erträge.
Der Freistellungsauftrag, im Fachjargon bezeichnet als Sparerpauschbetrag, ist ein bestimmter Freibetrag bei der Einkommenssteuer, der Kapitalerträge aus Veräußerungsgewinnen aus Aktien bzw. Wertpapieren, Zinsen aus Zinsanlagen und Dividenden von der Steuer befreit. Bei Alleinstehenden (Unverheirateten/Ledigen) sind Kapitalerträge seit 2023 bis 1.000€ steuerfrei, bei Verheirateten (gemeinsame steuerliche Veranlagung, d.h. sie bilden eine Steuergemeinschaft und geben für diese Steuergemeinschaft eine Steuererklärung ab) sind Kapitalerträge bis 2.000€ steuerfrei, da die beiden einzelnen Sparerpauschbeträge zusammengelegt werden und sie nun als Einheit diesen Freibetrag ausschöpfen können. Vor 2023 betrug der Sparerpauschbetrag noch 801€ bzw. 1.602€, dieser wurde 2023 erhöht. Dieser Freibetrag steht dir jedes Jahr erneut zur vollen Verfügung.
Du kannst bei deiner Bank bzw. deinem Broker einen Freistellungsauftrag stellen, das geht meistens recht schnell, wenn man im Online Banking seines Bankkontos oder Depots eingeloggt ist. Je nach Anordnung kann man den richtigen Menüpunkt früher oder eben auch später finden. Wenn du über verschiedene Anbieter dein Geld anlegst, musst du bei jedem Anbieter einzeln deinen Freistellungsauftrag stellen. Du darfst dabei die Gesamthöhe von 1.000€ bzw. 2.000€ nicht überschreiten, d.h. wenn du bei einem Depot als ledige Person schon 600€ als Freistellungsauftrag gestellt hast, dürfen bei den anderen in der Summe nicht mehr als weitere 400€ gestellt werden. Das Gleiche gilt für Verheiratete mit einem gemeinsamen Sparerpauschbetrag von 2.000€.
Zusammengefasst: Mit dem Freistellungsauftrag kannst du in einem Jahr 1.000€ bzw. 2.000€ an Kapitalerträgen generieren, ohne Steuern zahlen zu müssen. Erst die Erträge über der Grenze des Freibetrags werden ganz normal versteuert.
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2 Antworten
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[…] realisierte Kursgewinne oder Zinsen mit der Kapitalertragssteuer besteuert, wobei auch hier der Freistellungsauftrag deine Steuer mindern […]